redhische
Klampfer
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Zitat:Original von Rurouni:
Es ist nicht legal. Man wird nur nicht bestraft, wenn man eine gewisse Anzahl von von Liedern/Filmen runtergeladen hat und diese nicht zum Upload anbietet.
Mhhhh.... ich denke, das mit dem \"Bestrafen\" will meinen, es wird nicht als Straftat verfolgt.
Was aber nicht heißen will, daß man nicht in einer Zivilklage wegen Schadensersatz von irgendeiner Institution verklagt wird und auf horrende Summen verdonnert wird.
Macht bitte vorsichtig mit solchen Aussagen, es gibt hier Leute, insbsondere die Jüngeren, die noch nicht zwischen Straf und Zivilrecht unterscheiden können....
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Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der!!
BETTY !!!!!!!!!!!!!!!! Wo bist du ??????
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25-12-2005, 15:32 |
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redhische
Klampfer
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Zitat:Original von Rurouni:
Zu redhische:
Glaubst du? Die Regelung wurde eingeführt, um Gerichte zu entlasten und Schadensersatz bedarf doch auch Gerichtliche Entscheidung oder? Oder sagt man da ganz pauschal, dass der Film oder die Musikdatei so und so viel kostet und das soll dann an den Herausgeber gezahlt werden?
sagt man... was meinst du warum hier diese Archive alle geschlossen sind. Nicht wegen strafrechtlicher Konsequenzen sondern aufgrund reiner Abmahnungen und der damit verbundenen Kosten...
Nichts ist straffrei, was derzeit illegales Kopieren betrifft, wenn man erwischt wird. Oder meinst du im Ernst, daß eben geschlossene Tauschbörsen im nachhinein wieder legalisiert werden, nur weil die Justitz keine Zeit hat dem nachzugehen??
Lade mich mal irgendwann in deinen Elfenbeinturm ein. Ich wollte schon immer mal wissen wie sowas von innen aussieht
;D
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25-12-2005, 17:30 |
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redhische
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Zitat:Original von Fo0:
Ich glaube es waren 10g die nicht verfolgt werden....
ist mir eigentlich auch egal obs nu erlaubt ist oder nich.. sie koennen uns ja nicht alle einsperren xD
Genauso wie ich Spitiruosen trinke, an Sylvester Feuerwerkskoerper rumschmeise (nagut dieses Jahr vielleicht nich) und in der Schule auf den Tisch male!!!
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Wenn alle an sich selbst denken, wird an alle gedacht
Auch wenn geringe Mengen als Bagatelle nicht strafverfolgt werden, ist und bleibt es ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und du kriegst nen Strafbefehl zugeschickt, der mit einer zu entrichtenden Geldsumme verbunden ist!!!!
Also doch Strafe....
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26-12-2005, 14:44 |
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