Willkommen im Forum!
Keine Rechtsberatung (darf ich gar nicht), sondern das, was im BGB dazu steht:
Du hattest die Wahl zwischen Lieferung einer mangelfreien Sache (neue Gitarre gegen die Mangelhafte) und Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung, was jetzt probiert wurde). Geregelt ist das in § 439 BGB.
Zitat:Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder
des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 BGB).
Danach kannst du zurücktreten und dein Geld zurück verlangen.