Ähm, ich bin mir noch nicht ganz sicher,
ob man mit dem Text etwas anfangen kann,
aber ich fand ihn wichtig genug, um ihn mal vorzustellen.
Vieleicht kann ja einer etwas damit anfangen, wenn er sich auf die Artikel berufen kann, oder irgendwoher eine Gemeinnützigkeit nachweisen kann, oder einfach als Lehrer Material seinen Schülern zur Verfügung stellen will.
In wieweit diese Artikel für das Lyricsarchiv interessant sein können, sollte einer überprüfen, der mehr Ahnung von Gesetzen hat.
Schranken des Urheberrechts
Ich hoffe es bringt dem einen oder anderen was.
Ich werde mich bei meiner Gitarrenseite darauf berufen.
Gruß Mjchael
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Durchhalteparole:
Das sollst du nicht können,
das sollst du lernen!