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Frage zum Urheberrecht - Druckversion

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Seiten: 1 2


RE: Frage zum Urheberrecht - TobiSusi - 23-09-2007

Hi,

ich hoffe, hier kennt sich jemand mit dem Thema aus. Grad durch die Abmahnwelle, die hier lief, hat sich ja vielleicht der ein oder andere damit auseinandergesetzt und kann mir weiterhelfen...

In einem anderen Forum wurden bisher Texte von Kinderliedern und Texte zu Fingerspielen veröffentlicht...

Damit es keinen Ärger gibt, wollten wir nun folgendes tun:
Nur noch die ersten 4 Zeilen der Texte bei uns im Forum schreiben, und auf den Rest der Texte per Link zu anderen Sites weiterverweisen...

Ist das erlaubt... oder bekämen wir dann unter Umständen trotzdem Ärger wegen einer eventuellen Urheberrechtsverletzung?

Wie bekommt man raus, welche Lieder/ texte urheberrechtlich geschützt sind, und welche nicht?

Und... ganz andere Geschichte:
wie verhält es sich mit Klappentexten von Büchern? Darf man diese abtippen, um Bücher vorzustellen, oder greift auch hier das Urheberrecht?

Viele Fragen auf einmal, vielleicht habt ihr ja die eine oder andere Antwort für mich?

Ich danke euch schon im Voraus...

SusiSleepless
--
***Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Erheiterung***


- Crafter - 23-09-2007

vielleicht hilft dir das?

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechte

http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen

--
- Wir starten von den verschiedensten Orten der Künste und landen auf den Flughäfen der Erfahrungen - d.z.

**************
Gruß Craftter http://www.dieter-zawodniak.de


- babarossa - 24-09-2007

Zitat:Original von TobiSusi:
...
Wie bekommt man raus, welche Lieder/ texte urheberrechtlich geschützt sind, und welche nicht?
...

Vermerke auf CDs oder Platten. Auch in Liederbuechern sind meist entsprechende Hinweise. Ach ja, nur weil da nix stehet, heisst das natuerlich nicht automatisch, das da keine Urheberrechte bestehen.

Falls bekannt ist, wer das mal auf Platte aufgenommen hat, hilft die Repertoiresuche der GEMA (auf deren Internetseite) ganz gut weiter.

Insgesamt ziemlich muehsam. Die Ergiebigkeit und Qualitaet der Quellen ist stark unterschiedlich.

Ich bin nicht sicher, ob das Verlinken deutlich unbedenklicher als das direkte Schreiben ist. Prinzipiell steht man mitner Onlinepraesenz eh immer mit einem Bein im Knast.

Das Urheberrecht fuer die Klappentexte von Buechern liegt i.d.R. beim Verlag. Du solltest schauen, ob die z.B. auf ihren Websites Pressemeldungen zu den Buechern haben. Diese sind oft bedenkenloser (mit Quellenangabe!) zu zitieren. Im Zweifelsfall mal beim Verlag anrufen.

--
Ich bin geboren, ohne es zu wollen. Ich werde sterben, ohne es zu wollen. Also lasst mich wenigstens so leben, wie ich will.


- Gruselgitarre - 24-09-2007

Zitat:Original von babarossa:
Zitat:Original von TobiSusi:
Wie bekommt man raus, welche Lieder/ texte urheberrechtlich geschützt sind, und welche nicht?
...

Vermerke auf CDs oder Platten. Auch in Liederbuechern sind meist entsprechende Hinweise. Ach ja, nur weil da nix stehet, heisst das natuerlich nicht automatisch, das da keine Urheberrechte bestehen.

Hallo,

ein Künstler hat immer automatisch das Urheberrecht auf seine eigenen Werke. Was Barbarossa vielleicht meint, ist das Verwertungsrecht. Das kann über Gesellschaften, wei GEMA, BMI usw. geschützt werden. Dort sind dann auch die Werke registriert.

Für eine Veröffentlichung eines nicht geschützten Werkes genügt die Zustimmung des Urhebers. Die Veröffentlichung eines geschützten Werkes ist gebührenpflichtig.

Grüße von Grusel


- Crafter - 24-09-2007

Noch eine Seite, die Wissen aneignet!

http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht

Nachtrag:

http://www.irights.info/index.php?id=15


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Gruß Craftter http://www.dieter-zawodniak.de


- Mjchael - 24-09-2007

Zitat:Original von TobiSusi:
In einem anderen Forum wurden bisher Texte von Kinderliedern und Texte zu Fingerspielen veröffentlicht...

Foren bewegen sich oft in einer Grauzone. Solage es keinen Kläger gibt... Nichts womit man wirklich rechnen sollte

Damit es keinen Ärger gibt, wollten wir nun folgendes tun:
Nur noch die ersten 4 Zeilen der Texte bei uns im Forum schreiben, und auf den Rest der Texte per Link zu anderen Sites weiterverweisen...

Man kann sich auf auszugsweises Zitieren berufen. Doch man sollte die Seite, auf die man verweist nicht selbst zur Zielscheibe für Abmahnungsjäger machen

Ist das erlaubt... oder bekämen wir dann unter Umständen trotzdem Ärger wegen einer eventuellen Urheberrechtsverletzung?

In vielen fällen ist der Urheber eines Kinderliedes nicht mehr feststellbar, und viele Copyright beziehen sich oft nur auf den Druck und das Layout. Viele Kinderlieder und Fingerspiele sind anonymus oder mündlich überliefert. Es lohnt sich die Mühe nach dem vorhandensein (oder besser nicht-vorhandensein) von Urhebern zu forschen. Wenn das nicht weiter hilft, dann dichtet weitere Strophen für bekannte Lieder.

Wie bekommt man raus, welche Lieder/ texte urheberrechtlich geschützt sind, und welche nicht?
Ganz schwer. Evtl. hilft ein verweis, wie ich ihn in den Wikibooks verwende:

http://de.wikibooks.org/wiki/Gitarre:_Rechte_unbekannt



Und... ganz andere Geschichte:
wie verhält es sich mit Klappentexten von Büchern? Darf man diese abtippen, um Bücher vorzustellen, oder greift auch hier das Urheberrecht?
Nacherzählen ist erlaubt. Abtippen nicht. Also mache eine Nacherzählung oder eine Kürzung des Textes, dann ist es erlaubt.

Der Autor schreibt in seinem Klappentext, dass....

Eine Quellenangabe gehört dann zum guten Ton.

Solltest du Copyright feie Kinderlieder haben, dann könntest du dich auch an folgendem Projekt mit beteiligen...

http://de.wikibooks.org/wiki/Kategorie:Kinderlied


Viel Erfolg bei deinem Projekt
Gruß Mjchael




--
Mein Gitarrenkurs bei den Wikibooks und die besten Lern-Threads


- Searcher - 25-09-2007

einige gute hinweise findet ihr unter

www.pc-magazin.de/recht (ein bischen suchen - ok)

dort steht z.b. auch, dass der abmahnanwalt von Gravenreuth vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf einen Abmahnprozess verloren hat.


--
Frontman? ist das gefährlich ... ?


- reliewsche - 25-09-2007

Ein wenig muss ich mich immer über die Diskussionen wundern. Festzustellen ist, dass geistiges Eigentum nicht besonders hoch geschätzt wird. Es kann einfach frei kopiert werden und das wird auch bei Musik, Texten, Computerprogramnmen fleißig gemacht.

Würde es sich um einen Gegenstand handeln, wäre der Aufschrei groß. Bei der Gitarre, die neulich geklaut worden, hat sich der Thread sehr schnell vergrößert. Wenn die Musik, die auf der Gitarre gespielt wird, 3 Millionen mal einfach kopiert wird, sind da die Hemmungen geringer. Seltsam, oder?

Eigentlich gilt der Grundsatz: was jemanden gehört, darf man nicht einfach nehmen. Wenn man sich von diesem Punkt aus bewegt, wird man dann eher zur einer für alle Seiten akzeptablen Grauzone kommen als wenn man von dem Punkt startet, zu fragen, was ich denn alles nicht darf ohne verknackt zu werden.

In jedem Fall gehört dann eine Quellen- bzw. Autorenangabe dazu, denn es braucht lange dazu, ein Lied, einen Text oder sonst etwas zu \"erfinden\". Sich dieses einfach zunutze zu machen sollte es m.E. Wert sein, auch mal kurz die Ehre dem zu gebühren, der die meiste Arbeit damit hatte.

Nix für ungut
Stefan
--
Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen kennen mich und die andern können mich (Adenauer)


- Eifeljanes - 25-09-2007

ein wenig widerspruch, reliewsche: Wink

doch - ich schätze das geistige eigentum anderer! in sachen musik etwa dahingehend, dass ich großer gitarrenvirtuose andrer leute songs nachspiele. dazu benutze ich \"gezogene\" tabs und chords (wo in der ersten zeile immer brav der interpret steht). ich \"nehme\" mir also dieses material und interpretiere es - tue aber doch nicht so, als sei es mein eigentum.
leider scheinen viele komponisten und autoren ihre werke in dieser richtung nicht allzu sehr zu schätzen. auf welcher band-homepage finden sich denn entsprechende gitarren-tabs? stimmt - auf sehr, sehr wenigen! (und entsprechende bücher gibts nur für die ganz großen…) man überlässt es fan-pages oder seiten wie chordie, mxtabs, ultimate guitar etc. (früher auch mal unser board), diesen mühsamen service zu leisten: raushören, schreiben, ins netz stellen.
dass unser aller nachspielen den cd-umsatz letztlich ankurbelt, steht dabei für mich ausser frage: ein grundsätzliches interesse an der musik des künstlers wird entweder geweckt oder vertieft.
kopiert man hingegen fertige songs aus gitarrenbüchern ins netz, schädigt man den verlag, der sich (aus kommerziellen, aber berechtigten gründen) die rechte daran beim künstler gekauft hat. gleiches gilt m. e. auch für diese sauger- und klauforen, in denen gigabiteweise mp3s, videos etc. als \"sicherheitskopien\" getauscht werden, was ich für schlichtweg kriminell halte.

p.s.: über meinem schreibtisch hängt eine unterlassungserklärung des axel-springer-verlages, der es vor vier jahren gewagt hatte, mein geistiges eigentum kommerziell und ohne quellenangabe zu nutzen. machen die das noch mal, bekomme ich 10.000 €.
das gleiche werk habe ich seitdem etwa zehnmal zur weiteren nutzung \"verschenkt\" - einzige bedingung war jeweils eine ordentliche quellenangabe. warum?! einfach, weil ich stolz drauf bin, wenn andere leute etwas mit meinem kram anfangen können.

--
\"Ein Eifler Junge macht erst mit 6 Monaten die Augen auf, aber dann sieht er alles.\"
(Jaques Berndorf)


- Aldo - 25-09-2007

Zitat:dort steht z.b. auch, dass der abmahnanwalt von Gravenreuth vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf einen Abmahnprozess verloren hat.

Und hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843 steht, daß der nette Herr Gravenreuth im Knast sitzt.
Wegen Betruges. ;D
Nett finde ich den Satz: \"Vor Gericht versuchte sich Gravenreuth mit dem \"Chaos\" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis zu entschuldigen.\"
Nur mal so am Rande... :-D
--
Die Hitparade der am häufigsten falsch geschriebenen Wörter:
Platz 3: währe
Platz 2: Packete
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- reliewsche - 25-09-2007

@eifeljanes - so stimme ich voll zu !!!

Mein Ansinnen ist nicht, alles zu versperren. Ich kann nicht mal behaupten, ich hätte NUR gekaufte CDs zu Hause (allerdings null Klauware auf dem Rechner ;D ) Nur der allzu gedankenlose Umgang geht mir auf den Keks, wobei ich davon nicht mal Leben muss (!!). Und da fühle ich dann ab und zu doch mal berufen, den Moralonkel zu spielen I) .

Edit: Wobei der Eröffnungspost NICHT gedankenlos ist. Rolleyes

Aber der inhaltliche Beitrag zu dem Thread sollte eben sein, dazu anzuregen, sich der Frage einmal von dem Blickwinkel zu nähern.

Stefan
--
Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen kennen mich und die andern können mich (Adenauer)


- Eifeljanes - 26-09-2007

@reliewsche: Thumbs

Zitat:Original von TobiSusi:
Damit es keinen Ärger gibt, wollten wir nun folgendes tun:
Nur noch die ersten 4 Zeilen der Texte bei uns im Forum schreiben, und auf den Rest der Texte per Link zu anderen Sites weiterverweisen...
...
Und... ganz andere Geschichte:
wie verhält es sich mit Klappentexten von Büchern? Darf man diese abtippen, um Bücher vorzustellen, oder greift auch hier das Urheberrecht?

@TobiSusi: back to the topic...
a) wollt ihr das in diesem forum tun? aus bekannten gründen solltet ihr das besser mit manny/gregor absprechen!
b) klappentexte dürften frei zitierbar sein, schließlich dienen sie ja im interesse des verlags als werbung und kaufanreiz für ein buch (im laden sogar noch in klarsichtfolie verpackt).
im sinne einer buchvorstellung (\"dieses buch finde ich klasse\" oder so), würde mich als leser aber eher DEINE meinung interessieren. und die hast du nach der lektüre doch flott zusammengefasst und -geschrieben, oder? guckst du z. b. mal hier!
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\"Ein Eifler Junge macht erst mit 6 Monaten die Augen auf, aber dann sieht er alles.\"
(Jaques Berndorf)


- Aenne - 27-09-2007

Ich frag mich gerade, wie das mit \"uralten\" traditionell überlieferten Kinderliedern und Fingerspielen ist.

Zählen die nicht unter \"traditionell\"?

So was wie: \"Das ist der Daumen, der schüttelt die Pflaumen...\" oder \"Wer will fleißige Handwerker sehn?\" oder \"Summ summ summ\" oder dergleichen...

Wer soll denn da die Urheberrechte von haben? Irre
Das fände ich schon ein wenig kleinkariert, wenn man sowas auch nicht mehr veröffentlichen darf...

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- Eifeljanes - 27-09-2007

Zitat:Original von Aenne:
Ich frag mich gerade, wie das mit \"uralten\" traditionell überlieferten Kinderliedern und Fingerspielen ist.

Zählen die nicht unter \"traditionell\"?

die gute gema meint dazu:
Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

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\"Ein Eifler Junge macht erst mit 6 Monaten die Augen auf, aber dann sieht er alles.\"
(Jaques Berndorf)


- Aenne - 27-09-2007

Zitat:Original von Eifeljanes:
die gute gema meint dazu:
Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Und was sind geschützte Bearbeitungen von \"Summ, summ, summ\"? Irre

Und wer ist überhaupt der Komponist davon? Lässt sich das überhaupt noch feststellen? ?(
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