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Copyright für eigene Songs - Druckversion

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RE: Copyright für eigene Songs - Muckemaker - 22-01-2007

Weiss hier jemand, wie man sich das Copyright für eigene Songs sichert? Geht das übers Patentamt oder ist da gar ein Anwalt gefordert, was widerum eine Schweinekohle kosten würde...

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Let there be Light... Sound... Bones... GUITAARS!!!


- Ralfi - 22-01-2007

Am besten den Song in schriftlcher Form und als Aufnahme veröffentlichen. Damit kannst du nachweisen, was du wann als dein geistiges Eigentum erstmalig publiziert hast.

Eine kostenlose Plattform für eine Publikation wäre dieses Forum und die Membersounds. Sicherheitshalber würde ich mir noch ein paar weitere Möglichkeiten suchen.

Wenn dann jemand anderes um die Kurve kommt und behauptet, es sei sein Stück, müsste er dann nachweisen, dass er dieses bereits vor dir publiziert hat. Und das kann er redlicher Weise nicht.

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Ralfi

Life is not measured by the breaths you take,
but by the moments that take your breath away


- MadMoses - 22-01-2007

Ohh man bin heute extra um diesen Thread zu erstellen hier hergesurft und nun is schon jemand vor mir auf die Idee gekommen. Da flippst du aus Irre

Meine Band und ich wollen auch unser erstes Album rausbringen. Und von ein paar Songs abgesehen bin ich wirklich wirklich stolz darauf. Habe deswegen auch Angst vor Ideenklau. Ich habe allerdings gehört man müsste die Aufnahmen und lyrics bei einem Anwalt hinterlegen lassen. Was is da dran? Was kostet sowas?

BTW: Weiss hier jemand wie viel es kostet den Bandnamen schützen zu lassen? Ich glaube aber das können wir uns eh nicht leisten.
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We rather die on our feet as to live on our knees!
Tiocfaidh Àr `La
--Join the IRA--


- AndiBar - 22-01-2007

Ich hab auch davon gehört, einfach das Zeug per versiegeltem EInschreiben an sich selbst zu schicken. Dann is dann stempel, datum etc drauf und somit eingescheiter Beweis, dass der Kram dir gehört.
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\"Ich möchte gerne sterben wie mein Großvater: Friedlich und im Schlaf und nicht in schreiender Panik wie sein Beifahrer\"


- Muckemaker - 22-01-2007

Zitat:Original von Ralfi:
Am besten den Song in schriftlcher Form und als Aufnahme veröffentlichen. Damit kannst du nachweisen, was du wann als dein geistiges Eigentum erstmalig publiziert hast.

Eine kostenlose Plattform für eine Publikation wäre dieses Forum und die Membersounds. Sicherheitshalber würde ich mir noch ein paar weitere Möglichkeiten suchen.

Stimmt, das wäre schon mal ne Möglichkeit für eine erste Absicherung. Aber es gibt da doch bestimmt sowas wie eine amtliche Eintragung, die im Streitfall keinen Spielraum mehr zulässt.

@MadMoses:
Ich weiss, ich weiss - Wieder mal Erster Dance


@AndiBar:
Sehr gute Idee! Kostengünstig und absolut stichhaltig. Danke!
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Let there be Light... Sound... Bones... GUITAARS!!!


- Die letzte Tröte - 22-01-2007

www.myownmusic.de

www.mp3.de


MP3 Infotag muste ordentlich ausfüllen, mit vollem Namen des Urhebers (gibt ja die Rubrik Composer und original Artist.

Beim Upload auf dies genannten Server wird der Upload in einem Logfile festgehalten.
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Zitat eines kleinens Mädchens: Vitamine sind kleine Männchen, die auf dem Salat rumrennenn (ich bin Vegetarier)


- ParkbankEddie - 22-01-2007

Grundsätzlich ist eine Anmeldung bei einem Anwalt oder bei einer Behörde nicht erforderlich. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes automatisch.

Urheber ist, wer der Schöpfer eines Werkes ist. Und als Urheber stehen Dir grundsätzlich die im Urhebergesetz genannten Rechte zu. Da Musik im § 2 ausdrücklich als geschützes Werk genannt ist, ist das schonmal kein Problem.

Im Streitfall wirst Du daher nachweisen müssen, dass Du tatsächlich der Urheber der Musik bist. Hier gilt es, eine \"wasserdichte\" Methode zu finden.
Die MP3-Tags sind schonmal eine sinnvolle Sache.

AndiBar´s Idee ist sicher sehr gut, logischerweise sollte da alles einmal enthalten sein (CD, Noten, Proberaummitschnitt etc.) und der Umschlag verschlossen bleiben.


- andy456 - 23-01-2007

die einzige richtige sicherheit hast du wenn du die songs an einen Anwalt gibts, der die hinterlegt, das mit dem einschreiben ansich selber schicken wird glaube ich nicht unbedingt vom Gericht akzeptiert, habe ich mal in einem Forum gelesen.

so long Andy


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- koffer - 23-01-2007

So wie die mp_3 Geschicht funktioniert, sollte auch die Sache mit der VÖ eines Albums geklärt sein. Denn da steht normlaerweise ein Datum (Jahr) der Pressung im Booklet. Ausserdem gibt es Rechnungen, Glasmaster etc. Wer das alles schon geleistet hat ist damit auf relativ sicherer Seite. Wer ganz sicher gehen will, muss die Werke bei der GEMA anmelden. Wird dann im Rahmen einer CD VÖ recht kostspielig.

Gruss,
Koffer


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Wer üben muss, der kann nix!


- Muckemaker - 23-01-2007

Hmmm... also beim Anwalt kann ich jetzt schon die $-Zeichen in den Augen sehen. Hat hier jemand sowas schon mal gemacht? Wieviel kostet das grob?

Der mp3-Veröffentlichung im I-net trau ich nicht ganz. Wenn man in einem Medium nun wirklich alles faken kann, wenn man sich einigermaßen auskennt, dann ist das wohl ziemlich sicher das Internet. So oder so ähnlich wird das wohl auch der Anwalt des Song-Diebes in spe sehen.

Das Gute an der GEMA ist, dass du da amtlich als Autor des Songs eingetragen bist. Vor Gericht ist das sicher auch unantastbar, denk ich mal. Aber jeder, der mit der GEMA schon mal das Vergnügen hatte, weiss - die nehmens von den Lebenden. Sogar der Songwriter selbst darf dann für seine eigenen Werke blechen, wenn er sie in der Öffentlichkeit spielt. 2 Kumpels von mir haben diese Erfahrung schon mal machen müssen Asdf Asdf
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Let there be Light... Sound... Bones... GUITAARS!!!


- Jemflower - 24-01-2007

Zitat:Original von Muckemaker:Das Gute an der GEMA ist, dass du da amtlich als Autor des Songs eingetragen bist. Vor Gericht ist das sicher auch unantastbar, denk ich mal.
Eek13
Uralte Legende, die leider nicht stirbt.
Die Gemafia ist nur fürs Gebühren eintreiben zuständig, für den Rechtsstreit braucht man dann trotzdem einen Anwalt und Beweise. Die Anmeldung bei der Gema wäre nur einer, der nicht mehr zählt als jeder andere.



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8 ehrliche Watt sind normalerweise lauter als 100 gelogene !


- DonFlippo - 24-01-2007

Zitat:Original von Jemflower:

Uralte Legende, die leider nicht stirbt.
Die Gemafia ist nur fürs Gebühren eintreiben zuständig, für den Rechtsstreit braucht man dann trotzdem einen Anwalt und Beweise. Die Anmeldung bei der Gema wäre nur einer, der nicht mehr zählt als jeder andere.



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8 ehrliche Watt sind normalerweise lauter als 100 gelogene !


na super wofür braucht man die GEMA denn dann überhaupt??? ein weitere überflüssiger Verein wie die GEZ, mit der ich mich grad rumschlagen muss
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www.exil.de.ms


- Gruselgitarre - 24-01-2007

Hallo,

die GEMA sichert musikalische Aufführungs- und Verfielfältigungsrechte. Wenn man sich dort angemeldet hat und die eigenen Stücke registriert hat, dann verwaltet die GEMA treuhänderisch diese Rechte. Man wird dadurch an allen (der GEMA) bekannten Veröffentlichungen und Aufführungen der eigenen Werke finanziell beteiligt.

Das bedeutet nach einer Anmeldung hat die GEMA das Copyright, bzw. verwaltet es. Du musst dann also für eine Verfielfältigung deiner eigenen Stücke Geld zahlen. Das wird allerdings wieder indirekt an dich als Mitglied ausgeschüttet. Klingt kompliziert und ist kompliziert.
Eine Mitgliedschaft lohnt sich übrigens erst, wenn die eigenen Stücke verfielfältigt oder aufgeführt werden.
Wer jedes Jahr ein paarmal seine eigenen Stücke öffentlich aufführt, bekommt seinen Mitgliedsbeitrag wieder rein. ABER nur, wenn man selbst nicht der Veranstalter ist (denn der zahlt die GEMA-Gebühr).

Das Urhebergesetz schützt unter anderem auch die Urheber von Musikstücken. Verstöße gegen dieses Gesetz müssen bewiesen werden. CD Einspielungen, das berühmte an sich selbst adressierte Einschreiben, können als Beweise anerkannt werden. Insbesondere CD Pressungen haben durch eine Archivierung des Glasmasters im Presswerk eine hohe Beweiskraft. Eine Hinterlegung beim Anwalt oder Notar kostete vor 10 Jahren 60 DM im Jahr. Heute sinds bestimmt mehr als 60 EUR...

Ich bin selbst in der GEMA und habe es bisher nicht bereut.

Grüße von Grusel


- Mjchael - 24-01-2007

Es muss nicht unbedingt ein Notar sein, der ein Lied beglaubigt. Das Urheberrecht ist unabhängig von einer notariellen Beglaubigung geschützt.

Ein Gericht würde mit Sicherheit auch ein Dokument das von einem Pastor, Schulamt o.ä. beglaubigt wurde akzeptieren. Und diese nehmen lange nicht so viel wie ein Notar (falls sie überhaupt etwas nehmen).

Aber man kann auch ruhig einmal einen Rechtsanwalt fragen. Nicht alle sind Geldgierige Geier. Einige sind sogar bereit, die Urheberschaft eines Songs zu beglaubigen, wenn sie die Verhandlung bei einer Rechtsstreitigkeit führen dürfen. (Dann können sie sich das Geld von dem Ideenklauer holen.)


Es lohnt sich die Vorarbeiten am Stück aufzubewaren.

Wenn man Material vorweisen kann, welche Vorarbeiten man schon in einen Song gesteckt hat (verschiedene Versionen, Testaufnahmen etc.) ist einem vermeintlichen Ideenklauer klar im Vorteil.
--
Baustelle1 und http://www.gitarrenboard.de/viewtopic.php?t=21199