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Kein Original? - Druckversion

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RE: Kein Original? - Zupfgeigenhansl - 22-05-2004

Hallo Leute,

ich hatte schon einmal hier gepostet. Meine neue A- Gitarre macht mir wahrhaft keine Freude. Sie ist jetzt ca. 3 Wochen alt. Wie bereits geschrieben geht die Mechanik (2 davon) sehr schwer und quitscht. Jetzt scheppert auch noch die leere h oder b Saite. Natürlich war ich schon beim Händler. Der meinte ich solle eben neue Saiten draufmachen. Auf die Mechanik hat er etwas Öl daraufgetan und war damit der Ansicht, daß der Mangel nun beseitigt sei. Ich habe ihm erklärt, daß ich das Instrument nicht behalten will oder er ordentlich nachbessert. Aber er beruft sich auf die AGB, welche auf der Rückseite der Quittung abgedruckt sind, von mir aber nicht unterschrieben wurde. In der Gitarre ist ein Aufkleber angebracht, auf dem steht \" Handmade in Spain\". Es ist eine Antonio Ruben. Da ich ja 2 Jahre Herstellergarantie habe, wollte ich von ihm die Herstelleranschrift wissen. Er konnte sie mir aber nicht nennen und verwieß auf einen Großhandel in Würzburg, ohne mir aber die Adresse zu nennen. Es bahnt sich nun ein Streit an. Ich glaube nämlich nicht, daß die Gitarre in Spanien Handgefertigt wurde. Jedenfalls verhält sich der Händler sehr suspekt. Ich frage euch deshalb nochmals, kennt jemand die Herstelleradresse von Antonio Ruben in Spanien? Im Internet konnte ich leider bisher nichts finden.

Schöne Grüße

Zupfgeigenhansl


- MrPetriani - 22-05-2004

Also mit den AGB´s is das so ne Sache. Die mußt du nicht unterschreiben um dich damit einverstanden zu erklären. Der Kaufvertrag allein is schon eine Anerkennung der AGB´s. Allerdings befreien ihn seine AGB´s nicht von der Pflicht, einwandfreie Ware liefern zu müssen. Wenn die Gitarre offensichtliche Mängel hat hast du als Kunde (egal was er dir erzählt) die Wahl, ob ers reparieren darf oder ob du ein neues Instrument bekommst. Allerdings spielst du das Teil ja jetzt schon ne Weile, daher wird er sich vermutlich nicht auf nen vollen Umtausch einlassen, da die Gitarre ja nun gebraucht is. Das is so ne Grauzone, wo du vermutlich für die Zeit die du die Gitarre nutzen konntest nen bestimmten Betrag aufzahlen mußt wenn sie umgetauscht wird ( unter Umständen. Wenn keine Macken oder sonstiges dran sind fällt das auch weg).

Eines ist auf jeden Fall ganz klar: Zwischen dir und dem Händler ist ein Kaufvertrag zustande gekommen über eine Gitarre in einwandfreiem Zustand. Die Gitarre die du erhalten hast erfüllt nicht alle Anforderungen um als Einwandfrei zu gelten, also steht der Händler in der Pflicht. Du solltest ganz klar sagen daß du diese Gitarre in diesem Zustand auf keinen Fall spielen wirst, und er muß sich darum kümmern daß du ein ordentliches Instrument bekommst. Sollte er darauf nicht eingehen drohe ihm mit der Verbraucherzentrale, nem LEserbrief und zur Not mit nem Anwalt. Wenn du einen kennst kannste dich ja mal schlau machen, das kommt in solchen Gesprächen als letzte Waffe immer gut wenn man sagen kann \"mein Anwalt hat gesagt...\".
Naja. Ich kann das sowieso nicht verstehen warum der sich so anstellet. Die Garantie gibt ja der Hersteller, das kostet den Händler im Normalfall garnix. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg in deinen Verhandlungen.
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Macht`s gut und danke für den Fisch (Douglas Adams)